Feuerwehrfahrzeuge
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Feuerwehrfahrzeug dienen zum Transport von Mannschaft und Gerät. Sie sind jedoch nicht nur simple Transportmittel. Ein Feuerwehrfahrzeug ist ein Hightech-Gerät und verkörpert zudem nicht nur für viele Feuerwehrleute den Geist der Feuerwehr.
In Deutschland werden Feuerwehrfahrzeuge in verschiedene Klassen eingeteilt. Der Bürger unterscheidet in der Regel zwischen einem „Löschwagen“ und einem „Leiterwagen“, die Feuerwehr kennt aber noch viele genauere Unterscheidungen als nur, nach der ursprünglichen Tätigkeit, für welche dieses Fahrzeug vorgesehen ist.
Geäß DIN EN 1846 werden die Fahrzeuge nach folgenden Gesichtspunkten eingeteilt:
Kfz.-Grupppe
Kfz.-Gewichtsklasse
Kfz.-Kategorie
Weitere Spezifikationen
Diese Unterteilung soll helfen, eine europaweit einheitliche Bezeichnung zu benutzen. Die nationalen Bezeichnungen finden dennoch weiter Anwendung im Feuerwehralltag.
Kfz-Gruppen
Feuerlöschfahrzeuge (Löschfahrzeuge und Sonderlöschfahrzeuge)
Hubrettungsfahrzeuge (Drehleitern und Hubarbeitsbühnen)
Rüst- und Gerätefahrzeuge
Krankenfahrzeuge der Feuerwehr
Gerätefahrzeuge Gefahrgut
Einsatzleitfahrzeuge
Mannschaftstransportfahrzeuge
Nachschubfahrzeuge
sonstige spezielle Fahrzeuge
Innerhalb dieser Klassen gibt es weitere Unterklassen und jede Klasse unterliegt einer eigenen Norm. So findet man innerhalb der Löschgruppenfahrzeuge eine Vielzahl verschiedener Typen. Zum Beispiel ein LF 10/6. Dies bedeutet, dass es sich um ein Löschgruppenfahrzeug (LF) handelt, dessen fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe 1000l Wasser pro Minute bei 8 Bar liefert. Zudem hat es einen 600l fassenden Löschwassertank. Was ein solches Fahrzeug noch beinhalten muss findet man in der DIN 14530-5.
Aus der Norm geht genau hervor, was auf einem solchen Löschgruppenfahrzeug verlastet werden muss und wie schwer die einzelnen Gegenstände sind. Denn auch für das Gewicht gibt es definierte Grenzen. Erfüllt ein Fahrzeug nicht die Norm, so kann keine oder keine volle Förderung durch das entsprechende Land erfolgen. Die Gemeinde als Trägerin des Feuerschutzes, beantragt in der Regel beim Kauf eines neuen Fahrzeugs Fördermittel des Bundeslandes in dem sie liegt. Damit diese zugeteilt werden können, muss das Fahrzeug aber die entsprechenden Normvorgaben erfüllen. Also achten die meisten Gemeinden und Städte beim Kauf auf die Einhaltung der Normen.
Wie ein Fahrzeug letzten Endes Aussieht, liegt an der Feuerwehr, die es kauft. Ob es nun rot mit weißen Stoßfängern, leuchtrot, beklebt oder lackiert steht den Feuerwehren frei. Festgelegt sind die Farben RAL 3000 oder RAL 3024. Abweichungen davon bedürfen einer Ausnahmegenehmigung. Die Berufsfeuerwehr Hamburg beschaffte beispielsweise ein gelbes LF, um zu testen, ob es eine bessere Sichtbarkeit im Verkehr gewährleistet. Der Versuch wurde jedoch eingestellt und nun werden in Hamburg wieder rote Feuerwehrfahrzeuge beschafft.
