Feuerwehrmann

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Feuerwehrleute im Einsatz
Feuerwehrleute im Einsatz

Feuerwehrmann

Der Begriff steht sowohl für einen Beruf, als auch für einen Dienstgrad bei der Freiwilligen Feuerwehr. Der Beruf des Feuerwehrmannes oder der Feuerwehrfrau ist für viele ein Kindheitstraum. Richtig heißt es Beamter im mittleren, gehobenen oder höheren feuerwehrtechnischen Dienst. Die Zugangsvoraussetzungen ergeben sich aus den Laufbahnverordnungen der einzelnen Bundesländer (LVO_Feu).

Freiwillige Feuerwehr

Bei der Freiwilligen Feuerwehr (FF) beginnt ein Jeder als Feuerwehrmannanwärter. Der Werdegang ist in der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr oder kurz LVO FF des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Die folgenden Erläuterungen gehen auf die LVO FF des Landes NRW zurück. Bis auf kleine Unterschiede sind die Laufbahnverordnungen der Bundesländer aber nahezu deckungsgleich.

Aufnahme

Die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr erfolgt gemäß § 1 (1) LVO FF durch den Leiter oder die Leiterin der Feuerwehr. (Nachfolgend wird zur besseren Lesbarkeit auf die weibliche Form verzichtet.) Er befördert und entlässt die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr. In den aktiven Dienst, also in die Einsatzabteilung, kann gemäß § 1 (2) LVO FF aufgenommen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

  1. das 18. Lebensjahr vollendet hat
  2. wer den Anforderungen des Feuerwehrdienstes geistig und gesundheitlich entspricht und
  3. wer nicht vorbestraft ist im Sinne des § 20 (2) Buchstabe a - c der LVO FF

Die geistige und gesundheitliche Eignung wird in der Regel durch einen Feuerwehrarzt oder einen Amtsarzt festgestellt. Man muss kein Extremsportler, aber durchaus fitter als der Durchschnitt sein. Auch der Dienst bei der Freiwilligen Feuerwehr ist mit physischen und psychischen Höchstleistungen verbunden. Diese kommen gewiss seltener vor als bei einer Berufsfeuerwehr, aber sie kommen vor und dann kann die körperliche und geistige Konstitution über Einsatzerfolg oder -misserfolg entscheiden.

Das Führungszeugnis kann angefordert werden, dies muss aber nicht die Regel sein. Der Sinn liegt in dem besonderen Vertrauensverhältnis begründet, welches dieses Ehrenamt mit sich bringt. Als Feuerwehrmann betritt man fremde Wohnungen, Geschäftsräume und Firmengelände, auch ohne dass eine verantwortliche Person (Wohnungsinhaber, Geschäftsinhaber, Objektverantwortlicher) dabei ist. Man sichert für die Polizei Gegenstände aus verunglückten Fahrzeugen, vom Zündschlüssel bis zur Bergung einer ganzen LKW-Ladung. Hier vertraut der Bürger zu Recht darauf, dass alles wieder in den Besitz des Eigentümers kommt.

Die Kosten für den Gesundheits-Check und das Führungszeugnis werden von der Gemeinde übernommen. Den Bewerbern sollen ja keine kosten für ihr zukünftiges Engagement entstehen.

Eine Aufnahme in den Dienst der Freiwilligen Feuerwehr kann nur aufgrund der gesundheitlichen oder charakterlichen Eignung, sowie mangelndem Personalbedarf oder anderen wichtigen Gründen erfolgen. Letzteres ist sehr schwammig und lässt dem Wehrleiter Spielraum für Einzelfallentscheidungen.

Nach der Aufnahme durch den Wehrleiter, beginnt die Probezeit. Diese beträgt in der Regel sechs Monate. Nach erfolgreichem Absolvieren der Module 1 und 2 kann man dann den Atemschutzgeräteträgerlehrgang besuchen. Zudem darf man sich dann Feuerwehrmann nennen. Außerdem kann man nach Übernahme aus der Jugendfeuerwehr direkt zum Feuerwehrmann ernannt werden, wenn man die Leistungsspange der Jugendfeuerwehr erworben hat. Die Verpflichtung zum Besuch und Bestehen der Modulausbildung bleibt davon jedoch unberührt.

Auf die Ausbildungsinhalte der Module und Lehrgänge wird unter den jeweiligen Links eingegangen.

Der Bereich des Berufsfeuerwehrmannes wird unter Berufsfeuerwehr näher erläutert.

--Lars Klausing, HFM 19:54, 5. Aug. 2008 (UTC)